Rechtsgebiete

Strafrecht

Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Abschnitten eines Strafverfahrens.

Die strafrechtliche Beratung und Vertretung beginnt zumeist mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, kann aber auch in jedem anderen Stadium erfolgen. Die Gefahren eines Strafverfahrens für die Berufswahl (polizeiliches Führungszeugnis), den Arbeitsplatz, Fahrerlaubnis, den Aufenthaltsstatus usw. sind uns bekannt und haben besondere Bedeutung innerhalb unserer Beratung und Ihrer Vertretung. Zudem kann bereits das Ermittlungsverfahren mit tiefgreifenden Eingriffen in die Rechte und die Privatsphäre des Betroffenen verbunden sein. Hier bieten wir engagierten und sachkundigen Beistand gegen staatliche Repressionsmaßnahmen an. Meist ist es sinnvoll, so früh wie möglich mit der Verteidigung zu beginnen, um bereits zu einem frühen Zeitpunkt auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Unüberlegte Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden können weitreichende Konsequenzen haben. Sollten Sie erwägen auszusagen, ist eine vorherige rechtliche Beratung unbedingt erforderlich.

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, bereiten wir Ihre Verteidigung in der Hauptverhandlung gemeinsam und umfassend vor. Während der Verhandlung stehen wir Ihnen als kompetente Verteidigerinnen zur Seite.

Soweit das Urteil nicht den Erwartungen entspricht prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, beraten Sie unter Berücksichtigung des Kostenmehraufwandes und vertreten Sie auch im Berufungs- oder Revisionsverfahren.

Wir arbeiten eng mit gemeinnützigen Vereinen zusammen, welche Hilfe für Betroffene rechter Gewalt anbieten (RAA Sachsen, Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt). Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit beraten und vertreten wir Mandanten in Nebenklageverfahren sowie zivilrechtlich zur Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen. Durch anwaltliche Vertretung der Geschädigten im Strafprozess kann unabhängig von der Staatsanwaltschaft Einfluss auf den Gang des Verfahrens, insbesondere durch die Stellung von Beweisanträgen etc. genommen werden. Zudem ist das Auftreten eines Zeugenbeistandes hilfreich, wenn die Verletzten vor Gericht aussagen müssen. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu bekommen bzw. kann  auch die Beiordnung eines Nebenklagevertreters oder Zeugenbeistandes in Betracht kommen. Wir beraten Sie welche Art von Unterstützung in Betracht kommt und vertreten Sie bei der Umsetzung Ihrer Ansprüche.

Verkehrsrecht

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammen treffen, wird von uns kompetent beraten und betreut.

Ordnungswidrigkeitenverfahren

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstoß sowie weiteren Verstößen gegen das Versammlungs, Aufenthalts- und Ordnungswidrigkeitengesetz. Wir beraten bereits im Anhörungsverfahren, überprüfen Bußgeldbescheide, legen soweit dies sinnvoll ist dagegen Einspruch ein und vertreten Sie im anschließenden gerichtlichen Verfahren.

Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Wir helfen Ihnen hier ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich sind wir Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Mietrecht

Dieses beinhaltet das Wohnraummietrecht und das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vermieter, das Mietverhältnis kann auf Dauer keinen Bestand haben. Statt ständiger Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben.