Kanzlei

Rechtsanwältin Rita Belter ist seit dem 01.04.2015 als Einzelanwältin tätig, seit Oktober 2015 besteht eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Stephanie Hujo.

Die Rechtsanwaltssozietät Wallek & Belter bestand bis zum 31.03.2015. Frau Wallek arbeitet nicht mehr als Rechtsanwältin.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 10.00 bis 13.00 Uhr, sodann von 15.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 10.00 bis 13.00 Uhr vereinbart werden. Die Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten liegen.

Bei Bedarf verfügt die Kanzlei über Kontakte zu Steuerberatern und weiteren Sachverständigen.

Rechtsanwältin Rita Belter

Rita Belter wurde 1975 in Sachsen geboren. Sie studierte von 1993 bis 1999 an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete sie im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden und in Berlin. Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt sie am 1. September 2003 nach einer einjährigen Tätigkeit als freie Mitarbeiterin einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei. Sie ist seitdem als Rechtsanwältin in Leipzig tätig. Rechtsanwältin Belter korrespondiert bei Bedarf in gutem Englisch.

Rechtsanwältin Rita Belter ist vorrangig im Strafrecht aber auch im Allgemeinen Zivilrecht tätig.

Frau Belter verfügt über umfangreiche Sachkenntnis auf dem Gebiet Strafrecht. Seit Juli 2007 ist sie dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Strafrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Frau Belter arbeitet eng mit gemeinnützigen Vereinen zusammen, welche Hilfe für Betroffene rechter Gewalt bieten. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit berät und vertritt Rechtsanwältin Belter Mandanten in Nebenklageverfahren sowie zivilrechtlich zur Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen. Durch anwaltliche Vertretung der Geschädigten im Strafprozess kann unabhängig von der Staatsanwaltschaft Einfluss auf den Gang des Verfahrens, insbesondere durch die Stellung von Beweisanträgen etc. genommen werden. Zudem ist das Auftreten eines Zeugenbeistandes hilfreich, wenn die Verletzten vor Gericht aussagen müssen. Selbstverständlich ist Prozesskostenhilfe möglich (§§ 397a, 406g Abs. 3 StPO), auch die einstweilige Beiordnung eines Nebenklagevertreters oder Zeugenbeistandes ist vorgesehen. Lassen Sie sich hier von Rechtsanwältin Belter beraten und vertreten.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rita Belter liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rita Belter hilft Ihnen hier ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Beatrix Wallek

ist seit 01.04.2015 nicht mehr als Rechtsanwältin tätig.